EILT: Sechs Monate Haft für PI-NEWS Autor Michael Stürzenberger
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EILT: Sechs Monate Haft für PI-NEWS Autor Michael Stürzenberger
Von J. DANIELS | Die Saat geht auf. Das Zusammenspiel von Justiz, bayerischem Verfassungsschutz und Staat läuft wie geschmiert: ein weiterer Anschlag auf die Freie Meinungsäußerung in einem Regime, das seine Kritiker mittlerweile stärker kriminialisert als die eigentlichen Täter, die Deutschland bedrohen. PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger wurde heute Mittag in einem Schauprozess von der Strafkammer des Amtsgerichts München wegen „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Zuschauer und Prozessbeobachter im restlos voll besetzten Saal des Strafgerichts reagierten geschockt nach der Urteilsverkündung. Sie wurden Zeugen eines bedeutenden Moments Zeitgeschichte in unserem Land, nur wenige Stunden nach dem islamischen Massenmord von Barcelona.
Stürzenberger rezensierte im Juni 2016 auf PI-NEWS den Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ aus der Süddeutschen Zeitung, in dem er auch namentlich erwähnt wurde. Er verwendete in dem gut recherchierten zeitgeschichtlichen Essay auch zwei Originalfotos, die den damaligen Mufti von Jerusalem Mohammed Amin Al-Husseini mit „Hakenkreuz“-Größen zeigte – zur geschichtlichen Berichterstattung im Sinne einer staatsbürgerlichen Aufklärung.
Diese Verwendung ist ausdrücklich vom Erlaubnistatbestand des § 86 (3) des deutschen Strafgesetzbuches gedeckt. Auch die SZ verwendete ähnliche Originalfotos. Stürzenberger zeigte dabei die zeitgeschichtlichen Schnittmengen der beiden Ideologien „Islamismus“ und „National-Sozialismus“ auf. In einem Facebook-Eintrag wies er sowohl auf den PI-News-Artikel hin, sowie auf den SZ-Beitrag „Hakenkreuz und Halbmond“ und die Forschungsergebnisse des renommierten ägyptischen Politologen Hamed Abdel Samad.
Staatsanwaltschaft: „Hetze gegen Islam“
Die Staatsanwaltschaft unterstellte ihm „Hetze gegen den Islam“ – insbesondere, dass der Mufti mit keinem „Halbmond gekennzeichnet sei“. Dies sei bei einem „flüchtigen Betrachter“ ausreichend, um die Religion (des Friedens) herabzuwürdigen. Der „flüchtige Betrachter könne in seiner ‚Timeline‘ nicht erkennen, dass es sich um eine historische Aufarbeitung der Thematik“ handle.
Das Volk wird dumm gehalten und – für dumm gehalten. Mit gleicher Begründung müssten analog natürlich nun auch alle NS-historischen Filme und Dokumentationen auf den GEZ-finanzierten TV-Sendern ARD-ZDF-phoenix-arte-zdf info-etc. strafrechtlich verfolgt werden – der zappende unkundige Betrachter könne nicht unterscheiden, ob hier nicht doch Nazi-Propaganda betrieben oder geschichtliche Fakten beleuchtet würden.
Proteste gegen das Verbot von Islamkritik vor dem Gerichtsgebäude in München.
Als Zeuge wurde ein arg nuschelnder „Herr Fisch“ vernommen, ein Polizeibeamter, der auch die Anzeige gegen Stürzenberger bei der Staatsanwaltschaft gehorsam erstattete und vorantrieb. Seine Einlassung war für die geneigten Prozessbeobachter kaum verständlich – die Bitte an das Hohe Gericht, doch die Saalmikrophone zu verwenden, wurde von der Richterin abschlägig beschieden.
Ebenso wie der Antrag der Verteidigung auf Beweiswürdigung durch Zitate von einschlägig gewaltverherrlichenden Koran-Suren und der relevanten Passagen aus dem auch von der Stastsanwaltschaft angeführten Werk Abdel Samads „Der islamische Faschismus“. Die Beweismittel wurden selbstverständlich nicht zugelassen. Hingegen wurde von Staatsanwaltschaft und Richterin ausführlichst ein Urteil eines Grazer Gerichts (!!!!) gegen Stürzenberger en detail verlesen und gewürdigt.
Quasi-Berufsverbot für Stürzenberger
Das Schlussplädoyer von Stürzenberger war fulminant – er erhielt „stehende Ovationen“ aus dem Gerichtssaal. In der sichtlich abgekarteten Farce zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht lautete das Urteil gegen Michael Stürzenberger auf sechs Monate Freiheitsentzug und 100 Sozialstunden. Dies könne zur „Bewährung“ ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit betrüge drei Jahre und sechs Monate, was einem faktischen Berufsverbot für einen islamkundigen Journalisten bei der derzeitigen Sicherheitslage gleichkommt.
Zu guter letzt ließ es sich die sichtlich genervte Richterin nicht nehmen, die teilweise von weit angereisten Zuhörer und Prozessbeobachter nach guter „Münchner Manier“ zu beleidigen, sinngemäß: „Die Ausführungen von Stürzenberger in seinem Beitrag zum Islam und dem Faschismus sind so übrigens falsch – aber davon haben Sie da hinten (auf den Zuhörerbänken) ja keine Ahnung, weil Sie sich nicht mit den Dingen beschäftigen.“
Von allen Zuhörern wurden vorsichthalber die Personalausweise kopiert. Stürzenberger wird Rechtsmittel einlegen. Strafanzeigen gegen die Richterin aufgrund von Beleidigung in Tateinheit mit Rechtsbeugung werden erfolgen.
Es ist etwas faul im Staate Deutschland.
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